Alljährlich steht man noch einmal vor der selben Verpflichtung: die obligatorische Einkommensteuererklärung sollte abgegeben werden! Auch die selben Verunsicherungen tun sich auf: „Habe ich in der Tat alles hundertprozentig, ohne Lücken und rechtzeitig ausgefüllt?“.
Schützen Sie sich einfach vor dieser Aufregung - durch unseren fachmännischen Service. Denn was für Sie ausschliesslich eine unangenehme Belastung ist, ist unser Tagesgeschäft. Dementsprechend können wir Ihnen unseren Steuerberatungsservice auch zu wirklich günstigen Preisen bereitstellen und Sie profitieren von unserer gebündelten Erfahrung im Fachbereich der Steuererklärungen insbesondere im Kanton Zürich.
Lassen Sie Ihre Steuererklärung für 2022 besser von unserem routinierten Steuerberater ausfüllen. Durch unseren Service vermeiden Sie unschöne Fehler beim Ausfüllen der Steuererklärung und Sie profitieren von allen möglichen Abzügen, die Ihnen zustehen.
Der Steuerberater muss nicht teuer sein. Im Gegenteil: Ab 95 Franken übernehmen wir die Arbeit für Sie und erledigen Ihre gesamte Steuererklärung für Zürich. Eine große Anzahl unserer Mandanten spart durch unseren Komplettservice merklich mehr Steuern ein und profitieren obendrein unter anderen von:
Laufender Anpassung an gesetzliche Vorschriften
Garantierte Einhaltung von Fristen und Terminen
Steuerberatung inklusive Abhol- und Bringservice
Abzug ALLER Kosten von der Steuer
Doch das ist noch lange nicht alles. Erfahren Sie, warum Sie bevorzugt schon jetzt unsere Berater für den Kanton Zürich konsultieren sollten.
Unser Service im DetailBei der Ausgestaltung der Preise bieten wir unseren Kunden maximale Transparenz.
Persönliche Korrespondenz im Kanton Zürich
Auswertung Ihrer Unterlagen
Beratung, Optimierung und Steuertipps
Fristgerechte Einreichung Ihrer Steuererklärung
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Auswertung Ihrer Unterlagen
Beratung, Optimierung und Steuertipps
Fristgerechte Einreichung Ihrer Steuererklärung
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Beratung, Optimierung und Steuertipps
Fristgerechte Einreichung Ihrer Steuererklärung
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Auswertung Ihrer Unterlagen
Beratung, Optimierung und Steuertipps
Fristgerechte Einreichung Ihrer Steuererklärung
Die Pflicht zur Abgabe der jährlichen Steuererklärung gilt für volljährige Personen mit Wohnsitz, Liegenschaften oder Betriebsstätten im Kanton Zürich. Angestellte ebenso wie Selbstständig Erwerbende sollten aus diesem Grund ihre jeweiligen Steuererklärungen für das Jahr 2022 bis spätestens zum 31. März 2023 beim zuständigen Steueramt abgegeben haben.
Eheleute, wie auch eingetragene Partnerschaften werden gemeinsam besteuert. Hierbei sollte eine gemeinsame Steuererklärung eingereicht werden.
Weil das Schweizer Steuerrecht eine Vielzahl an Bestimmungen beinhaltet, kann das Beauftragen eines Steuerberaters hilfreich sein. Ein kompetenter Steuerberater hilft, alle zulässigen Abzugsmöglichkeiten zu erkennen, richtig zu erfassen und allgemein Fehler beim Ausfüllen zu vermeiden.
So viel Zeit bleibt Ihnen, um die Steuererklärung für das Jahr 2022 im Kanton Zürich einzureichen:
Steuerberatung muss nicht teuer sein. Holen Sie noch heute Ihr unverbindliches und absolut kostenloses Angebot bei uns ein.
Stadthaus
8022 Zürich
Tel: 044 412 11 11 Email: Web: http://www.stadt-zuerich.ch/
Infos zu Zahlungsaufschub und Erleichterungen unter: